Benützungsordnung und Gebühren
Benützungsordnung
Bücherei- und Benützungsordnung ab Juni 2019
Für die Benützung der Bücherei Egg gelten folgende Regelungen:
I. Allgemeine Benützungsregeln
- Die Bücherei Egg ist jedermann zugänglich.
- Beim erstmaligen Besuch wird eine Benutzererklärung ausgefertigt. Die Benützerin/der Benützer erkennt durch ihre/seine Unterschrift die Benützungsordnung an und erklärt sich mit der elektronischen Erfassung seiner persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.
Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr ist die Unterschrift einer/eines Erziehungsberechtigten erforderlich. - Ausfolgung einer Jahreskarte gegen Entrichtung der festgesetzten Gebühr.
- Der Leserausweis (Jahreskarte) gilt ein Jahr ab Ausstellung und ist nicht übertragbar; der Verlust ist unverzüglich zu melden.
Für Schäden, die durch Missbrauch des Mitgliedsausweises entstehen, haftet die Benützerin/der Benützer. - Änderungen des Namens oder der Adresse sind sofort bekanntzugeben, ebenso der Ausbruch einer meldepflichtigen ansteckenden Krankheit.
II. Entlehnungsregeln
- Gegen Vorlage der gültigen Jahreskarte können Bücher und andere vorhandene Medien ohne weiteres Benützungsentgelt (Ausnahme: Großspiele mit spezieller Kennzeichnung) zur persönlichen Verwendung entlehnt werden.
- Die Benützerin/der Benützer ist verpflichtet, die ausgewählten Medien vor Mitnahme beim Ausleihtisch vom/von der Büchereimitarbeiter/in erfassen zu lassen.
- Die Anzahl der zu entlehnenden Medien kann durch die Bibliothek begrenzt werden.
- Die Entlehnfrist beträgt bei allen Medien drei Wochen (21 Tage).
Die Entlehnfrist kann um weitere drei Wochen verlängert werden. Die Verlängerung kann persönlich in der Bücherei, telefonisch oder über e-mail erfolgen. - Sollte keine Verlängerung vorgenommen werden und Medien mehr als 28 Tage überfällig werden, so wird pro Medien/Woche EUR 0,10 Mahngebühr fällig.
- Die entliehenen Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt und dürfen nicht an haushaltsfremde Personen weiterverliehen werden.
- Die Benützerin/der Benützer hat bei Empfang der Medien deren Zustand und Vollständigkeit zu prüfen und vorhandene Schäden bzw. unvollständige Medien (z.B. Spiele, DVDs) unverzüglich zu melden.
- Alle Medien der Bücherei sind schonend und sachgemäß zu behandeln.
- Der Entlehner verpflichtet sich, verloren gegangene, beschädigte, beschmutzte bzw. unbrauchbar gewordene Medien entsprechend zu ersetzen. Einvernehmlich mit der Büchereileitung kann der Entlehner den entsprechenden Ersatz binnen vier Wochen ab Rückgabetermin selbst beibringen.
- Alle Medien der Bücherei dürfen im Sinne der Lizenzbestimmungen nicht vervielfältigt werden.
- Die Bücherei übernimmt keine Haftung bei unsachgemäßer Handhabung sowie keine Gewährleistung, wenn elektronische Medien mit der Gerätekonfiguration des Entlehners nicht kompatibel sind.
- Kleinkinder sind während des Aufenthalts in der Bibliothek von den Eltern oder Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen.
- In der Bücherei besteht Rauchverbot.
- Für mitgebrachte Gegenstände, insbesondere der Garderobe wird keine Haftung übernommen.
- Die Benützer haben sich so zu verhalten, dass andere Mitglieder in ihren berechtigten Ansprüchen nicht beeinträchtigt werden und der Büchereibetrieb nicht behindert wird.
- Die Büchreileitung ist berechtigt, Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benützungsordnung oder gegen Anordnungen des Personals verstoßen, zeitweise oder ganz von der Benützung der Bücherei auszuschließen, ohne dass ein Anspruch auf Rückersatz der geleisteten Gebühren besteht.
III. Benützungsentgelte
Die Benützungsentgelte werden durch das zuständige Büchreileitungsteam beschlossen.
IV. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden jeweils gesondert bedarfsgerecht festgesetzt. Eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten (z.B. an Feiertagen ...) werden jeweils in der Bücherei, auf dieser Homepage und/oder im Gemeindeblatt (Gemeindeteil „Egg") bekanntgegeben.
Diese Benützungsordnung ist gültig ab Juni 2019
Das Büchereileitungsteam
Gebühren
Benützungsentgelte ab Juni 2019
Leserausweis Jahreskarte
Erwachsene € 15,--
Kinder und Jugendliche (bis zum vollendeten 18. LJ) € 8,--
Familie € 25,--
Für alle anderen Besucher/innen (falls keine Jahreskarte erwünscht):
-pro Buch, Comic oder Zeitschrift € 0,50
-pro anderes Medium € 1,--
Verlustkosten/Medienersatz
Inhalte von Spielen (Verlust oder starke Beschädigung) € 2,-- oder Ersatz
Bücher (Verlust oder starke Beschädigung) € 8,--
DVDs/CDs (Verlust) € 8,--
Zeitschriften (Verlust) € 3,--
Entlehnfristen und Versäumnisgebühren
Unsere Medien dürfen alle für 3 Wochen (21 Tage) mit zu Ihnen nach Hause. Ein Verlängern der Ausleihe ist jederzeit telefonisch (05512 / 20 7 56) oder per Mail (oebegg@aon.at) möglich.
Ohne entsprechende Verlängerung wird ab der 5. Woche ab Verleihdatum (3 Wochen Entlehnfrist, 1 Woche Toleranz) eine Versäumnisgebühr berechnet:
Ab der 5. Woche € 0,10/Medium pro Woche